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Schachklub Oberkirch e.V.


Eingetragen ins Vereinsregister Amtsgericht Oberkirch
Vereins-Nr. Badischer Schachverband e.V.: 10.713
Vereins-Nr. Badischer Sportbund e.V.: 53.033.0



Auszug aus dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Offenburg vom 07.06.2023


Feststellung
Umfang der Steuerbefreiung
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken
Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
 - Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)

Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. (...)

Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden. (...)



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